Stand:
August 2007
§
1 Begriffsbestimmungen
Unternehmen ist das Finanzkontor Hamm
GmbH.
Verträge sind alle Rechtsgeschäfte, die unter Mithilfe des
Unternehmens vermittelt wurden oder von ihm betreut werden, insbesondere
Versicherungsverträge, Bausparverträge und Verträge über
Finanzdienstleistungsprodukte.
Kunden sind alle natürlichen und juristischen Personen, die
mit dem Unternehmen oder dessen Rechtsvorgängern einen Vertrag abgeschlossen
haben, der vom Unternehmen vermittelt wurde und/oder betreut wird.
Produktgeber sind alle natürlichen und juristischen
Personen, die als Vertragspartner des Kunden fungieren, insbesondere
Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen und Finanzdienstleistungsunternehmen.
Das Unternehmen selbst ist niemals Produktgeber.
§
2 Unternehmenszweck
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von
Versicherungen aller Art, Finanzdienstleistungsprodukten und Bausparverträgen,
nachstehend Verträge genannt. Das Unternehmen hat für seine Tätigkeiten alle dafür
vorgeschriebenen gesetzlichen und behördlichen Erlaubnisse.
§
3 Betreuung von Verträgen
Das Unternehmen gilt als beauftragt, die von ihm und seinen Rechtsvorgängern
vermittelten Verträge im nachfolgenden Umfang zu betreuen. Andere Verträge
sind nur dann Gegenstand der Betreuung, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Im Rahmen der Betreuung erbringt das Unternehmen auf Anforderung des
Kunden die nachfolgenden Leistungen:
-
bei Versicherungsverträgen: Anpassung des
Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse
-
bei Versicherungsverträgen: Unterstützung bei der
Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen.
-
bei allen Verträgen: Prüfung der vom Versicherer
bzw. Produktgeber erstellten Abrechnungen und Dokumente.
Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen sind nicht vereinbart. Eine
Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht Gegenstand
der Unternehmenstätigkeit.
§
4 Vermittlung von Verträgen
Das Unternehmen wird beauftragt, nur die
vom Kunden gewünschten und für ihn geeigneten Verträge gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen zu vermitteln, welche sich beispielsweise für
Versicherungsverträge aus dem Beratungsprotokoll ergeben.
Für alle nach dem 22.05.2007
vermittelten Neuverträge aus dem Bereich der Versicherungsverträge gilt darüber
hinaus: Berücksichtigt das Unternehmen mindestens drei geeignete Angebote bei
seiner Empfehlung, so ist dies hinreichend.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Sowohl bei der Vermittlung als auch
bei der Betreuung von Verträgen ist der Kunde zur Mitwirkung, insbesondere zur
unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben
verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit insbesondere
verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.
Erhält der Kunde beispielsweise aus einem Versicherungsfall keine Entschädigung,
weil er seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, so ist auch das Unternehmen von
jeglicher Haftung freigestellt.
§ 6
Auswahl der Produktgeber
Das Unternehmen berücksichtigt bei seiner Auswahl solche
Produktgeber, die Ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, eine
auf den Geschäftsbetrieb mit Finanzdienstleistern abgestimmte
Organisationsstruktur vorhalten und die üblichen Vermittlungscourtagen
vergüten.
§ 7
Gültigkeit
der Geschäftsbedingungen, Kündigungsmöglichkeit
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die
vom Unternehmen vermittelt wurden oder betreut werden. Sie enden, wenn der Kunde
den jeweiligen Vertrag kündigt oder erklärt, vom Unternehmen nicht mehr
betreut werden zu wollen. Eine solche Erklärung kann vom Kunden jederzeit ohne
Einhaltung von Fristen ausgesprochen werden. Sie ist schriftlich zu erklären.
Das Unternehmen kann eine solche Erklärung nur mit einer Frist von einem Monat
aussprechen. Verträge, die aufgrund von Kündigung aus der Betreuung des
Unternehmens herausfallen, gehen in den Direktbestand des Produktgebers über,
es sei denn, der Kunde beauftragt ein anderes Unternehmen mit der Betreuung
seiner Verträge.
§ 8
Haftung
/ Verjährung
Die Haftung des Unternehmens für Vermögensschäden ist im
Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen
Betrag von zwei Millionen Euro je Schadensfall begrenzt. Das Unternehmen hält bis zu
dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Soweit im
Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Kunde die Möglichkeit,
den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten
auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt.
Das Unternehmen gibt hierzu eine Empfehlung ab.
Für Vermögensschäden, die dem Kunden infolge leicht fahrlässiger
Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet das Unternehmen nicht.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe,
daß die Ansprüche spätestens nach fünf Jahren, beginnend mit dem Schluß des
anspruchsbegründenden Jahres, verjähren.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung der
Pflichten aus § 42 b) oder § 42
c) VVG.
§ 9 Weisungsgebundenheit
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Produktgeber nur entsprechend der
Weisungen des Kunden zu informieren. Darüber hinausgehende Informationen
werden an Produktgeber oder sonstige Dritte grundsätzlich dann nicht
weitergegeben, wenn dies gesetzlich
zulässig ist.
§ 10
Abtretungsverbot
Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder
Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen sind nicht übertragbar, abtretbar
oder belastbar.
§ 11
Erklärungsfiktion
Der Kunde nimmt diese Geschäftsbedingungen und etwaige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm die Geschäftsbedingungen bekannt
gemacht worden sind. Als Bekanntmachung zählt der Aushang der Geschäftsbedingungen
in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder die Bekanntgabe der Geschäftsbedingungen
auf der Homepage des Unternehmens www.finanzkontor-hamm.de
oder die Bekanntgabe der Geschäftsbedingungen in der Kundenzeitung des
Unternehmens, den FinanzkontorNews. Ändern
sich die Geschäftsbedingungen, so sind die Änderungen vergleichend mit dem
bisherigen Wortlaut kenntlich zu machen. Änderungen gelten innerhalb
einer First von einem Monat , wenn der Kunde keinen
Widerspruch gegen die Änderungen eingelegt hat. Ein Widerspruch gilt
gleichzeitig als Kündigung des Kunden im Sinne von § 7 dieser AGB.
§ 12 Rechtsnachfolge
Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch ein
anderes oder weitere Unternehmen, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung
des Unternehmens ein. Er erklärt sich damit einverstanden, daß in einem
solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw.
bestehenden Geschäften erforderliche Informationen und Unterlagen weitergegeben
werden. Auf sein Kündigungsrecht gemäß § 7 dieser AGB wird nochmals explizit
hingewiesen.
§ 13 Schlußbestimmungen
Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich
eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser
AGB als Ganzes. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat
vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten
Zwecke der Regelung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
Rechte und Pflichten ist der Sitz des Unternehmens, soweit beide
Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts
sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.
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