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Finanzkontor Hamm GmbH

 Wer 
 Was 
 Warum 
 Wie 

Stand: März 2017

§ 1 Begriffsbestimmungen

Unternehmen ist das Finanzkontor Hamm GmbH.

Verträge sind alle Rechtsgeschäfte, die unter Mithilfe des Unternehmens vermittelt wurden oder von ihm betreut werden, insbesondere Versicherungsverträge, Bausparverträge und Verträge über Finanzdienstleistungsprodukte.

Kunden sind alle natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Unternehmen oder dessen Rechtsvorgängern einen Vertrag abgeschlossen haben, der vom Unternehmen vermittelt wurde und/oder betreut wird.

Produktgeber sind alle natürlichen und juristischen Personen, die als Vertragspartner des Kunden fungieren, insbesondere Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen und Finanzdienstleistungsunternehmen. Das Unternehmen selbst ist niemals Produktgeber.  

 

§ 2 Unternehmenszweck

Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen aller Art, Finanzdienstleistungsprodukten und Bausparverträgen, nachstehend Verträge genannt. Das Unternehmen hat für seine Tätigkeiten alle  dafür vorgeschriebenen gesetzlichen und behördlichen Erlaubnisse.  

 

§ 3 Betreuung von Verträgen

Das Unternehmen gilt als beauftragt, die von ihm und seinen Rechtsvorgängern vermittelten Verträge im nachfolgenden Umfang zu betreuen. Andere Verträge sind nur dann Gegenstand der Betreuung, wenn dies gesondert vereinbart ist.

 Im Rahmen der Betreuung erbringt das Unternehmen auf Anforderung des Kunden die nachfolgenden Leistungen:  

  • bei Versicherungsverträgen: Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse

  • bei Versicherungsverträgen: Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen.

  • bei allen Verträgen: Prüfung der vom Versicherer bzw. Produktgeber erstellten Abrechnungen und Dokumente.

Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen sind nicht vereinbart. Eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht Gegenstand der Unternehmenstätigkeit.  

 

§ 4 Vermittlung von Verträgen

Das Unternehmen wird beauftragt, nur die vom Kunden gewünschten und für ihn geeigneten Verträge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu vermitteln, welche sich beispielsweise für Versicherungsverträge aus dem Beratungsprotokoll ergeben.  

Für alle nach dem 22.05.2007 vermittelten Neuverträge aus dem Bereich der Versicherungsverträge gilt darüber hinaus: Berücksichtigt das Unternehmen mindestens drei geeignete Angebote bei seiner Empfehlung, so ist dies hinreichend.  

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers  

Sowohl bei der Vermittlung als auch bei der Betreuung von Verträgen ist der Kunde zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit insbesondere verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen. Erhält der Kunde beispielsweise aus einem Versicherungsfall keine Entschädigung, weil er seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, so ist auch das Unternehmen von jeglicher Haftung freigestellt.  

 

§ 6 Auswahl der Produktgeber   

Das Unternehmen berücksichtigt bei seiner Auswahl solche Produktgeber, die Ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, eine auf den Geschäftsbetrieb mit Finanzdienstleistern abgestimmte Organisationsstruktur vorhalten und die üblichen Vermittlungscourtagen vergüten.  

 

§ 7 Gültigkeit der Geschäftsbedingungen, Kündigungsmöglichkeiten

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die vom Unternehmen vermittelt wurden oder betreut werden. Sie enden, wenn der Kunde den jeweiligen Vertrag kündigt oder erklärt, vom Unternehmen nicht mehr betreut werden zu wollen. Eine solche Erklärung kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung von Fristen ausgesprochen werden. Sie ist schriftlich zu erklären. Das Unternehmen kann eine solche Erklärung nur mit einer Frist von einem Monat aussprechen. Verträge, die aufgrund von Kündigung aus der Betreuung des Unternehmens herausfallen, gehen in den Direktbestand des Produktgebers über, es sei denn, der Kunde beauftragt ein anderes Unternehmen mit der Betreuung seiner Verträge.  

 

§ 8 Haftung / Verjährung

Die Haftung des Unternehmens für Vermögensschäden ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von vier Millionen Euro je Schadensfall begrenzt. Das Unternehmen hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Kunde die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Das Unternehmen gibt hierzu eine Empfehlung ab.

Für Vermögensschäden, die dem Kunden infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet das Unternehmen nicht.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, daß die Ansprüche spätestens nach fünf Jahren, beginnend mit dem Schluß des anspruchsbegründenden Jahres, verjähren.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung der Pflichten aus § 42 b)  oder  § 42 c) VVG.  

 

§ 9 Weisungsgebundenheit

Das Unternehmen verpflichtet sich, die Produktgeber nur entsprechend der Weisungen des Kunden zu informieren. Darüber hinausgehende Informationen werden an Produktgeber oder sonstige Dritte grundsätzlich dann nicht weitergegeben,  wenn dies gesetzlich zulässig ist.  

 

§ 10 Abtretungsverbot

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.  

 

§ 11 Erklärungsfiktion

Der Kunde nimmt diese Geschäftsbedingungen und etwaige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm die Geschäftsbedingungen bekannt gemacht worden sind. Als Bekanntmachung zählt der Aushang der Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder die Bekanntgabe der Geschäftsbedingungen auf der Homepage des Unternehmens www.finanzkontor-hamm.de oder die Bekanntgabe der Geschäftsbedingungen in der Kundenzeitung des Unternehmens, den FinanzkontorNews. Ändern sich die Geschäftsbedingungen, so sind die Änderungen vergleichend mit dem bisherigen Wortlaut kenntlich zu machen. Änderungen gelten innerhalb einer First von einem Monat , wenn der Kunde keinen Widerspruch gegen die Änderungen eingelegt hat. Ein Widerspruch gilt gleichzeitig als Kündigung des Kunden im Sinne von § 7 dieser AGB.

 

§ 12 Rechtsnachfolge

Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch ein anderes oder weitere Unternehmen, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Unternehmens ein. Er erklärt sich damit einverstanden, daß in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderliche Informationen und Unterlagen weitergegeben werden. Auf sein Kündigungsrecht gemäß § 7 dieser AGB wird nochmals explizit hingewiesen.

 

§ 13 Außergerichtliche Streitbeilegung

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir sind bereit, am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de Online Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO Die Europäische Union stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mailanschrift lautet info( at)finanzkontor-hamm.de

 

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser AGB als Ganzes. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Unternehmens, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.