Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Stand: März 2017§
1 Begriffsbestimmungen
Unternehmen ist das Finanzkontor Hamm
GmbH. Verträge sind alle Rechtsgeschäfte, die unter Mithilfe des
Unternehmens vermittelt wurden oder von ihm betreut werden, insbesondere
Versicherungsverträge, Bausparverträge und Verträge über
Finanzdienstleistungsprodukte. Kunden sind alle natürlichen und juristischen Personen, die
mit dem Unternehmen oder dessen Rechtsvorgängern einen Vertrag abgeschlossen
haben, der vom Unternehmen vermittelt wurde und/oder betreut wird. Produktgeber sind alle natürlichen und juristischen
Personen, die als Vertragspartner des Kunden fungieren, insbesondere
Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen und Finanzdienstleistungsunternehmen.
Das Unternehmen selbst ist niemals Produktgeber.
§
2 Unternehmenszweck
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von
Versicherungen aller Art, Finanzdienstleistungsprodukten und Bausparverträgen,
nachstehend Verträge genannt. Das Unternehmen hat für seine Tätigkeiten alle dafür
vorgeschriebenen gesetzlichen und behördlichen Erlaubnisse.
§ 3 Betreuung von Verträgen
§ 4 Vermittlung von VerträgenFür alle nach dem 22.05.2007
vermittelten Neuverträge aus dem Bereich der Versicherungsverträge gilt darüber
hinaus: Berücksichtigt das Unternehmen mindestens drei geeignete Angebote bei
seiner Empfehlung, so ist dies hinreichend.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Sowohl bei der Vermittlung als auch
bei der Betreuung von Verträgen ist der Kunde zur Mitwirkung, insbesondere zur
unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben
verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit insbesondere
verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.
Erhält der Kunde beispielsweise aus einem Versicherungsfall keine Entschädigung,
weil er seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, so ist auch das Unternehmen von
jeglicher Haftung freigestellt.
§ 6
Auswahl der Produktgeber
Das Unternehmen berücksichtigt bei seiner Auswahl solche
Produktgeber, die Ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, eine
auf den Geschäftsbetrieb mit Finanzdienstleistern abgestimmte
Organisationsstruktur vorhalten und die üblichen Vermittlungscourtagen
vergüten.
§ 7 Gültigkeit der Geschäftsbedingungen, Kündigungsmöglichkeiten
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die
vom Unternehmen vermittelt wurden oder betreut werden. Sie enden, wenn der Kunde
den jeweiligen Vertrag kündigt oder erklärt, vom Unternehmen nicht mehr
betreut werden zu wollen. Eine solche Erklärung kann vom Kunden jederzeit ohne
Einhaltung von Fristen ausgesprochen werden. Sie ist schriftlich zu erklären.
Das Unternehmen kann eine solche Erklärung nur mit einer Frist von einem Monat
aussprechen. Verträge, die aufgrund von Kündigung aus der Betreuung des
Unternehmens herausfallen, gehen in den Direktbestand des Produktgebers über,
es sei denn, der Kunde beauftragt ein anderes Unternehmen mit der Betreuung
seiner Verträge.
§ 8 Haftung
/ Verjährung
Die Haftung des Unternehmens für Vermögensschäden ist im
Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen
Betrag von vier Millionen Euro je Schadensfall begrenzt. Das Unternehmen hält bis zu
dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Soweit im
Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Kunde die Möglichkeit,
den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten
auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt.
Das Unternehmen gibt hierzu eine Empfehlung ab.
§ 9 Weisungsgebundenheit
§ 10 Abtretungsverbot
§ 11 Erklärungsfiktion
§ 12 Rechtsnachfolge
§ 13 Außergerichtliche Streitbeilegung
§ 14 Schlussbestimmungen
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Wir sind als Versicherungsmakler tätig.
Die
gesetzlich erforderliche Eintragung in das Vermittlerregister ist bei uns am
28.11.2007 bei der IHK Region Stuttgart erfolgt. Die Erlaubnis gemäß § 34d
Abs. 1 Gewerbeordnung wurde uns ohne Auflagen
erteilt. Unser Betrieb ist unter der Nummer D-V7XZ-J2LQ7-52 registriert. Den
Auszug aus dem Vermittlerregister senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Das Vermittlerregister erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 0180 / 600 58 50.
Der § 34 d Abs. 2 Nr. 3 GewO schreibt für Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1.276.000 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.915.000 Euro für alle Versicherungsfälle
eines Jahres vor. Wir übertreffen die gesetzlichen Vorgaben deutlich: unsere Berufshaftpflichtversicherung hat eine
Deckungssumme von 4.000.000 Euro pro Versicherungsfall und 8.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Sämtliche
unserer Kundenberater besitzen die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde. Auch
hier übertreffen wir die gesetzlichen Vorgaben. Bei uns arbeitet kein
Kundenberater mit der Mindestqualifikation des Versicherungsfachmannes, sondern
unsere Kundenberater verfügen als Mindestqualifikation über eine
abgeschlossene Ausbildung zum Versicherungskaufmann oder sind
Versicherungsfachwirt oder Dipl.-Betriebswirt (BA), Fachrichtung Versicherung.
Das
Gesetz schreibt vor, Beteiligungen von Versicherungsunternehmen von mehr als 10
% an unserer Gesellschaft und Beteiligungen unserer Gesellschaft von mehr als 10
% an Versicherungsunternehmen offenzulegen. An unserer Gesellschaft ist kein
Versicherungsunternehmen beteiligt, 100 % der Geschäftsanteile
liegen beim Gesellschafter-Geschäftsführer. Weder unsere Gesellschaft noch der
Gesellschafter-Geschäftsführer halten irgendwelche Beteiligungen an
Versicherungsunternehmen.
Sofern wir vor Beginn der Geschäftsbeziehung mit Ihnen oder einem speziellen Auftrag nichts Gegenteiliges mit Ihnen vereinbaren, werden unsere Dienstleistungen ausschließlich in Form von Courtagen durch die jeweiligen Versicherer finanziert. Honorarvereinbarungen mit Ihnen werden nur dann gültig, wenn Sie durch Ihre Unterschrift die Vereinbarung akzeptiert haben.
Sollten
Sie einmal mit unseren Leistungen oder den Leistungen Ihres Versicherers nicht
zufrieden sein, können Sie sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:
Für
den Bereich der privaten Krankenversicherung:
Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060 222, 10052 Berlin, Tel.
0800 / 255 04 44, Fax 030 / 204 589 31,
www.pkv-ombudsmann.de. Der Anruf ist kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen, für das Fax fallen verbindungsabhängige Gebühren an.
Für
alle sonstigen Versicherungssparten:
Versicherungsombudsmann
e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin, Tel.
0800 / 369 60 00, Fax
0800 / 369 990 00, www.versicherungsombudsmann.de.
Der Anruf ist kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen, für das Fax fallen verbindungsabhängige Gebühren an.
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten sowie Investmentgesellschaften und Investmentprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern bzw. Investmentgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen.
Versicherer bzw. Investmentgesellschaften, die erkennbar keine Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers bzw. der jeweiligen Investmentgesellschaft informieren diese mit deren vorvertraglichen Informationen.
Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen bzw. Investmentgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer bzw. Investmentgesellschaften zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen bzw. Investmentfonds orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitskriterien, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitskriterien der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten, bAV und Investmentfonds werden die Nachhaltigkeitskriterien einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer bzw. Investmentgesellschaften verwendet werden.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.
Wir bieten Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes ("WpIG") im Namen sowie für Rechnung und unter der Haftung der BfV Bank für Vermögen AG, Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel folgende Finanzdienstleistungen an:
- Anlageberatung, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG
- Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
Ihr künftiger Vertragspartner, die BfV Bank für Vermögen AG, verfügt über entsprechende Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).